Wärmecontracting — Heizung erneuern ohne Eigenkapital.
Wir investieren in Wärmepumpe oder BHKW, betreiben die Anlage und liefern Wärme an Mieter. Du erhältst Pacht, Mieter erhalten klimafreundliche Wärme zum fairen Preis — alles nach §556c BGB.
- Null Investition — wir tragen Anlagenrisiko
- Mieter behalten Mietrecht nach §556c BGB
- Vertragslaufzeiten 10–20 Jahre
Was du einbringst — und was du bekommst
dein Beitrag
- Heizraum und Aufstellflächen bereitstellen
- Mieter über das Modell informieren
- Pachtvertrag unterzeichnen
Was du erhältst
- Neue Wärmepumpe oder BHKW — ohne Investition
- GEG- und WPG-Konformität ab 2028 gesichert
- Stabile Pacht über 10–20 Jahre
- Mieterstreitigkeiten vermieden (§556c-konform)
- Wartung und Effizienzgarantie inklusive
- ETS-2-Brennstoffpreis-Risiko bei uns
Drei Heizungs-Themen, die heute auf jedem MFH-Tisch liegen.
GEG, §556c BGB, ETS-2 — wir kennen die Stolpersteine und nehmen sie dir ab.
GEG ab 2028 — wie erfüllen ohne Investition?
Ab 2028 müssen neue Heizungen zu 65 % aus erneuerbaren Energien laufen. Mit Wärmecontracting erfüllst du das ohne Kapitalbindung — wir bauen GEG-konforme Anlagen, du erhältst Pacht.
Heizungsplanung im Detail§556c BGB — was darf ich Mietern weiterberechnen?
Wärmecontracting darf Mieter nicht schlechter stellen als Eigenbetrieb. Wir formulieren Verträge BGB-konform und übernehmen die Mieterkommunikation — keine Streitigkeiten in der Praxis.
Abrechnungs-ServiceCO₂-Preis-Risiko bei Erdgas — wer trägt das?
Ab 2028 wird Erdgas mit CO₂-Preis (ETS-2) belegt. Bei klassischer Gasheizung trifft das Mieter und damit Mieterzufriedenheit. Bei Wärmepumpen-Contracting fließt das Risiko zu uns als Anlagenbetreiber.
ESG-Reporting im PortalSechs Gründe für Wärmecontracting.
Null Eigenkapital, null Risiko
Du investierst keinen Cent in Wärmepumpe oder BHKW. Wir tragen Anlagen-, Effizienz- und Brennstoffpreisrisiko über die gesamte Vertragslaufzeit. Du erhältst eine vertraglich fixierte Pacht.
GEG- und WPG-konform ohne CapEx
Wer ab 2028 keine 65-%-EE-Heizung hat, hat ein Problem. Wärmecontracting löst das ohne Investitionsbedarf — wir bauen GEG-konforme Anlagen, du erfüllst Pflichten ohne Kapitalbindung.
Mieterrechte gewahrt nach §556c BGB
Wärmecontracting ist mietrechtlich klar geregelt: Mieter dürfen nicht schlechter gestellt werden als bei Eigenbetrieb. Wir formulieren Verträge BGB-konform, sodass Streitigkeiten vermieden werden.
Wärmecontracting + PV-Mieterstrom
Bei kombinierten Konzepten betreibt die Wärmepumpe größtenteils mit eigenem PV-Strom — Mieter sehen das in der Abrechnung als 'grüne Wärme'. ESG-Vorteil für Eigentümer und Mieter-Akzeptanz steigt.
Wartung und Effizienzgarantie
Wir tragen die Wartung über die gesamte Vertragslaufzeit. Bei Effizienzunterschreitung zahlen wir Zuschuss an Mieter — kein Risiko für dich als Eigentümer.
ETS-2-Risiko-Transfer
Ab 2028 CO₂-Bepreisung für Erdgas. Bei klassischer Gasheizung trifft das Mieter (über Heizkostenabrechnung) und du (über Mieterzufriedenheit). Mit Wärmepumpen-Contracting fließt das CO₂-Risiko zu uns als Anlagenbetreiber.
Pacht für deine Heizungsanlage?
Schick uns Objektdaten und Heizlast — du erhältst in fünf Werktagen ein konkretes Pachtangebot mit Anlagentyp-Empfehlung und §556c-Mustervertrag. Unverbindlich.
Vom Pachtvertrag bis zur Wärmelieferung.
Objektprüfung
Heizlast, Dämmstandard, Strom-Anschluss, Aufstellflächen, Mietersituation. Wir kalkulieren passende Anlagengröße, Anlagentyp und Pachthöhe — kostenfrei und unverbindlich.
Pachtvertrag und Mieter-Information
Standardisierter Pachtvertrag (Eigentümer ↔ EM) und Wärmelieferverträge (EM ↔ Mieter), §556c-konform. Wir informieren Mieter transparent über Wechsel — typisch hohe Akzeptanz.
Bau und Inbetriebnahme
Wir finanzieren, bauen und nehmen die Anlage in Betrieb. Bauzeit für Wärmepumpe in MFH typisch 6–10 Wochen. Heizungsumstellung mit minimaler Versorgungsunterbrechung (oft nur 1 Tag).
Betrieb und Pachtzahlung
Wärmelieferung an Mieter, monatliche Abrechnung über die EM-App, jährliche Endabrechnung. Pachtzahlung an du monatlich — über die gesamte Vertragslaufzeit (10–20 Jahre).
Häufige Fragen zum Wärmecontracting
Wie hoch ist die Pacht bei Wärmecontracting?
Typisch 0,5–1,5 ct pro kWh gelieferter Wärme — abhängig von Anlagengröße, Brennstoff (Strom für WP, Erdgas für BHKW) und Vertragslaufzeit. Bei einem MFH mit 200 MWh/Jahr Wärmebedarf entspricht das jährlich 1.000–3.000 € Pachteinnahmen. Höhere Pachten möglich bei Beteiligungsmodellen.
Was sagt §556c BGB konkret?
§556c BGB regelt, dass die Mieter durch Wärmecontracting nicht schlechter gestellt werden dürfen als bei Eigenbetrieb. Konkret: die Heizkosten dürfen die ursprünglichen Kosten plus eine angemessene Wartungspauschale nicht überschreiten. Wir formulieren Verträge entsprechend — keine Streitigkeiten in der Praxis.
Was passiert nach 20 Jahren Vertragslaufzeit?
Standardklausel: Übernahmeoption für dich zum fixierten Restwert (oft symbolisch nach 20 Jahren). Anlage hat dann typisch noch 5–10 Jahre Restlebensdauer mit deutlich reduzierten Betriebskosten. Du kannst selbst weiterbetreiben oder uns mit Service beauftragen.
Was passiert, wenn ich das Gebäude verkaufe?
Der Pachtvertrag wird Bestandteil der Liegenschaft und geht auf den neuen Eigentümer über — wie ein Mietvertrag. Standardisiert und in der Praxis kein Hemmnis bei Verkäufen. Eine Wärmecontracting-Anlage erhöht den Verkaufspreis tendenziell, weil sie GEG-Konformität sichert.
Was unterscheidet Wärmecontracting vom Pachtmodell?
Pachtmodell: Du verpachtest nur die Anlage, Mieterabrechnung machst du selbst. Wärmecontracting: Wir verkaufen Wärme direkt an Mieter (§556c BGB-Modell), du erhältst Pacht ohne Mieter-Abrechnungsaufwand. Wärmecontracting ist die Hands-off-Variante — empfehlen wir bei MFH und Quartieren standardmäßig.
Wärmecontracting für deine Häuser.
Schick uns Objektdaten und Heizlast. Du erhältst in fünf Werktagen ein konkretes Pachtangebot mit Anlagentyp-Empfehlung und §556c-Mustervertrag — ohne Verpflichtung.