Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung — Mieterstrom ohne Bürokratie.

Seit Solarpaket I 2024: Solarstrom direkt im Gebäude verteilen — ohne Stromlieferantenstatus, ohne Lieferantenpflichten. Die schlanke Alternative für WEG, kleine Bestände und alle, die maximale Einfachheit wollen.

  • Keine Stromlieferantenpflichten nach EnWG
  • Mieter behalten ihre eigenen Stromverträge
  • Ideal für WEG mit 4–24 Wohneinheiten
> 1.000
umgesetzte Projekte
> 25.000
versorgte Haushalte
> 40 GWh
grüner Strom pro Jahr
Seit 1994
am Markt
Im Vergleich

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vs. Mieterstrom.

Teilversorgung statt Vollversorgung

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird nur der im Gebäude erzeugte PV-Strom anteilig an die Bewohner weitergegeben. Der restliche Strombedarf bleibt über den bestehenden Stromliefervertrag gedeckt. Beim Mieterstrom übernimmt der Anbieter dagegen die vollständige Stromversorgung inklusive Reststrom.

Bestehender Stromvertrag bleibt erhalten

Bewohner behalten bei der GGV ihren bisherigen Stromanbieter und müssen keinen neuen Vollstromvertrag abschließen. Sie nutzen zusätzlich den Solarstrom aus der Gebäudestromanlage. Beim Mieterstrom wechseln teilnehmende Bewohner in einen neuen Stromliefervertrag mit dem Mieterstromanbieter.

Weniger regulatorische Pflichten

GGV ist im Vergleich zum Mieterstrom deutlich schlanker, weil keine klassische Vollstromlieferung erfolgt. Viele Lieferantenpflichten entfallen oder sind reduziert. Beim Mieterstrom entstehen höhere Anforderungen an Tarifgestaltung, Reststrombeschaffung, Vertragswesen, Kundenkommunikation und laufende Abrechnung.

Einfachere Umsetzung im Gebäude

Die GGV eignet sich besonders für Gebäude, in denen Solarstrom unkompliziert vor Ort genutzt werden soll. Da bestehende Stromverträge erhalten bleiben, ist die Einstiegshürde für Bewohner geringer. Mieterstrom ist umfassender, erfordert aber meist mehr Abstimmung und Struktur.

Aufteilung statt Stromtarif

Bei der GGV wird der erzeugte PV-Strom nach einem vereinbarten Aufteilungsschlüssel den Bewohnern zugeordnet, zum Beispiel statisch oder dynamisch. Beim Mieterstrom steht dagegen ein eigener Stromtarif im Mittelpunkt, über den Verbrauch, Reststrom und Lieferung abgerechnet werden.

Unterschiedliche Einsatzbereiche

GGV passt, wenn Eigentümer Solarstrom im Gebäude bereitstellen möchten, ohne selbst ein vollständiges Stromliefermodell aufzubauen. Mieterstrom eignet sich, wenn Bewohner umfassend mit Strom versorgt werden sollen und ein eigenes Stromprodukt inklusive Reststrom angeboten wird.

Prozess

In vier Schritten zur GGV.

I

Eignungsprüfung

Eigentumsstruktur, Bewohnerzahl, Anlagengröße, Verbrauchsprofile. GGV ist nicht in jedem Fall optimal — wir prüfen ehrlich, ob sich klassischer Mieterstrom für dich besser rechnet.

II

Konzept und Aufteilungsschlüssel

Wir definieren statisch (anteilig nach Quadratmetern, Personenzahl) oder dynamisch (nach Verbrauch) und legen die Vergütungsstruktur fest. Verträge nach BSW-Mustervertrag.

III

Installation Messtechnik

PV-Bau falls noch nicht vorhanden, Einbau moderner Messeinrichtungen, Anmeldung bei Netzbetreiber und MaStR. Dauer typisch 4–6 Wochen.

IV

Betrieb und Abrechnung

Wir übernehmen die monatliche oder jährliche Aufteilung, Erstellung der Bewohner-Abrechnungen, technische Wartung. Du erhältst transparente Reports — Bewohner sehen ihre Daten in der EM-App.

Häufige Fragen zur GGV

Wann ist GGV besser als klassischer Mieterstrom?

GGV ist besser, wenn (1) du keinen Stromlieferantenstatus willst oder kannst, (2) bei kleinen Anlagen unter 30 kWp, weil die Bürokratie des Mieterstromzuschlags den Vorteil aufzehrt, (3) bei WEG mit nicht-stimmberechtigter Mehrheit für Mieterstrom, oder (4) wenn maximale Verwaltungseinfachheit wichtiger ist als der Zuschlag.

Wann ist klassischer Mieterstrom besser?

Wenn Anlagengröße und Mieteranzahl wirtschaftlich genug sind, um den Mieterstromzuschlag (1,59–2,54 ct/kWh über 20 Jahre) zu rechtfertigen. Faustregel: Ab 50 kWp und 25+ Mieteinheiten ist klassischer Mieterstrom typisch wirtschaftlicher. Wir berechnen beide Modelle in der Vorprüfung.

Bekommt der Bewohner trotzdem einen Mieterstrompreis?

Nein, das ist der zentrale Unterschied. Bei GGV behält jeder Bewohner seinen externen Stromvertrag (Grundversorger oder Wechselanbieter). Die PV-Erzeugung wird ihm nur anteilig zugeordnet und über die GGV-Abrechnung gutgeschrieben — als Direktverbrauchspreis (du verkaufst ihm Solarstrom) oder als Aufrechnung gegen seinen Verbrauch.

Was passiert bei Bewohnerwechsel?

Der GGV-Vertrag wird auf den neuen Bewohner umgeschrieben. Da kein Stromlieferantenwechsel beim Hauptversorger nötig ist, ist die Umschreibung deutlich einfacher als beim klassischen Mieterstrom. Wir übernehmen die administrative Abwicklung.

Welche Anlagengröße rechnet sich für GGV?

Wirtschaftlich realistisch ab 10 kWp und 4 Bewohnern. Optimal sind 15–60 kWp Anlagen in Mehrfamilienhäusern oder WEGs mit 8–24 Einheiten. Bei größeren Beständen verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit zugunsten des klassischen Mieterstroms.

GGV für deinen Bestand prüfen.

Wir prüfen, ob die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für dein Objekt rechnet — kostenfrei in fünf Werktagen. Im Vergleich zum klassischen Mieterstrom, mit klarer Empfehlung.

Persönlicher Ansprechpartner